Spansentinelles frauen erhalten anrecht auf nichtbeitragliche altersrente

Ab dem 65. Lebensjahr können Frauen, die Jahrzehntel lang als Hausfrauen gearbeitet haben, eine nichtbeitragliche Altersrente erhalten. Ein lang ersehnter Anspruch, der ihnen ein Mindesteinkommen sichert, damit sie in würdevoller Weise alt werden können.

Familienarbeit ohne sozialleistungen

Die Hausfrauen-Generation, die sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hauptsächlich um die Erziehung der Kinder und die Hauswirtschaft kümmerte, war lange Zeit sozial völlig abgehängt. Obwohl sie beträchtliche Zeit und Energie in ihre Familien investiert haben, erhielten sie keine Sozialleistungen für ihre Arbeit, da sie formal nie als Erwerbsών angestellt waren.

Das hat sich jetzt geändert. Inzwischen sind Millionen von Frauen berechtigt, eine nichtbeitragliche Altersrente zu beantragen, wenn sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Weitere voraussetzungen für den zugang

Weitere voraussetzungen für den zugang

Um die nichtbeitragliche Altersrente zu erhalten, müssen Frauen mindestens 65 Jahre alt sein und seit mindestens zehn Jahren in Spanien wohnen haben. Zudem müssen ihre Einnahmen unter dem jeweiligen Schwellenbetrag liegen. Für Einzelpersonen beträgt dieser Betrag 7.905,80 Euro pro Jahr, für eine Haushaltsgruppe 20.273,20 Euro. Ab 2026 steigen diese Grenzen auf 8.803,20 Euro und 24.409,60 Euro.

Die nichtbeitragliche Altersrente ist eine staatliche Leistung, die den älteren Frauen ein Mindesteinkommen sichert und ihnen den Zugang zu weiteren Sozialleistungen wie Krankenversicherung und Sozialhilfe ermöglicht. Sie kann jedoch nicht kombiniert werden mit einer beitragsorientierten Altersrente.

Die Antragstellung für die nichtbeitragliche Altersrente erfolgt bei der zuständigen Behörde, dem Instituto de Mujeres (IM) oder dem Instituto de Mayores y Servicios Sociales (IMSERSO), je nach Wohnort. Die Behörde prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Zuschreibung.