Spanien: renten-hammer! männer und frauen können jetzt beide zusatzleistungen erhalten

Madrid – Ein Urteil des spanischen Verfassungsgerichts hat die Rentenlandschaft für Beamte und Staatsbedienstete auf den Kopf gestellt. Beamte in den sogenannten „clases pasivas“ können nun beide das sogenannte „Complemento de maternidad“ beziehen, unabhängig davon, ob ihr Partner die Leistung bereits in Anspruch nimmt. Ein längst überfälliger Schritt, der viele Rentner vor einer Nachzahlung bewahren könnte.

Die hintergründe: diskriminierung und eu-blick

Die hintergründe: diskriminierung und eu-blick

Die Geschichte ist kurios. Ursprünglich, ab 2016 eingeführt, war das „Complemento de maternidad“ eine Art Anerkennung für Frauen mit zwei oder mehr Kindern, die dem spanischen Sozialsystem durch ihre Familienplanung einen vermeintlichen Beitrag leisteten. Doch dieser Ansatz stieß auf Kritik, insbesondere als der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2019 entschied, dass die automatische Ausgrenzung von Männern eine Diskriminierung darstellt. Seitdem kämpften spanische Gerichte für die Gleichstellung der Geschlechter, und nun hat das höchste Gericht des Landes Rechtsprechung geschaffen.

Der Knackpunkt: Individualrecht. Das Urteil besagt klar, dass das „Complemento de maternidad“ ein individuelles Recht ist. Jeder Elternteil, der die Voraussetzungen erfüllt, kann die Leistung unabhängig vom anderen Anspruch geltend machen. Die Regierung hatte versucht, eine Bezahlung nur für einen Elternteil zu erzwingen, was das Gericht nun als unzulässig abgewiesen hat. Es drohte der unsägliche Fall, wer Anspruch auf die Leistung habe, oder ob diese gar entzogen werden müsste. Ein bürokratisches Albtrauma, das nun abgewendet wurde.

Die Entscheidung betrifft vor allem Renten, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 3. Februar 2021 gewährt wurden, dem Zeitpunkt, an dem das ursprüngliche System durch eine neue Regelung ersetzt wurde, die darauf abzielte, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen. Diese neue Regelung bevorzugt in der Regel die Mutter, es sei denn, der Vater kann einen größeren Karriere-Nachteil durch die Kinderbetreuung nachweisen. Das neue Urteil stellt diesen Ansatz nun in Frage.

Es ist zu erwarten, dass dieser Beschluss eine Welle von Anträgen auslösen wird. Rechtsanwälte und Rentenberater bereiten sich bereits auf eine Flut von Klienten vor, die die längst versäumten Leistungen zurückfordern wollen. Ob die spanische Regierung nun die Gesetzgebung anpassen oder sich dem Urteil beugen wird, bleibt abzuwarten. Doch eines ist klar: Die Gleichstellung der Geschlechter im spanischen Rentensystem ist einen großen Schritt vorangekommen.

Die Zahl spricht für sich: Schätzungen zufolge könnten mehrere tausend Beamte Anspruch auf die Nachzahlung haben. Ein beträchtlicher Betrag für den spanischen Staatshaushalt, aber ein wohlverdienter Ausgleich für viele Familien.