Neuer complementarzuschlag unterstützt langzeunbindigten

Der größte Albtraum vieler Arbeitsloser: Die Angst, die Arbeitslosenentschädigung verlieren, wenn man ein Angebot annimmt, das nur einige Tage oder gar ein geringeres Gehalt verspricht als das Arbeitslosengeld. Doch ab 2026 greift der Staat now mit einem automatischen Zuschlag, den der Empfänger nicht explizit beantragen muss. Diese Änderung heißt Complementarzuschlag für erwerbsfähige Arbeitslose und soll es leichter machen, vom Arbeitsmarkt wieder einzusteigen.

Wie funktioniert der complementarzuschlag?

Wie funktioniert der complementarzuschlag?

Der Complementarzuschlag ist keine neue Leistung im engeren Sinne, sondern eine Modifikation der bestehenden Kompatibilität zwischen Arbeitslosenentschädigung und einem Anstellungsverhältnis. Zuvor musste man, wenn man ein Vollzeitarbeitsverhältnis annahm, während man Arbeitslosengeld erhielt, die Hilfe abbrechen. Nun aber zahlt der SEPE den Complementarzuschlag automatisch, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.

Wer kann diesen Zuschlag erhalten? Um den Complementarzuschlag automatisch zu bekommen, muss man bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Der erste Ansatzpunkt ist das Vorliegen von Arbeitslosenentschädigung. Wenn man nicht die kontributive, sondern die subsidiäre Form erhält, reicht diese nicht aus. Es muss mindestens neun Monate Arbeitslosenentschädigung vorliegen, damit der Complementarzuschlag aktiviert wird. Er ist also speziell für Langzeunbindigte gedacht.

Das neue Beschäftigungsverhältnis muss außerdem fremdangehoben sein und kein Selbstständigengagement. Darüber hinaus gibt es Obergrenzen für das monatliche Bruttoentgelt, damit der Complementarzuschlag nicht zu hohen Einkünften führt, die den Anreiz zu Arbeit verlieren lassen.

Wie wird der Zuschlag automatisch gezahlt? Der Complementarzuschlag braucht nicht explizit beantragt zu werden, weil der SEPE ihn selbst aktiviert, wenn man die Bedingungen erfüllt. Das bedeutet jedoch, dass man trotzdem den SEPE von jeglichen Änderungen unterrichten muss, die das Bezugsrecht auf die Arbeitslosenentschädigung beeinflussen könnten, wie beispielsweise den Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses.

Während man den Complementarzuschlag erhält, werden die Tage, an denen man bezahlt wird, von seinem restlichen Arbeitslosenentgeltsaldo abgezogen. Sollte man nicht viel mehr Arbeitslosenentschädigung haben, kann die tatsächlich erhaltenen Summe geringer sein, als man ohne den Complementarzuschlag erhalten würde. Abgesehen davon gibt es Fristen, innerhalb derer man den Complementarzuschlag empfangen kann – bis zu 180 Tagen. Danach endet er automatisch, und man bleibt nur noch mit dem eigentlichen Arbeitslohn ausgestattet.