Mutualisten mussten irpf-zahlungen in spanien erneut abführen – jetzt auch zinsen für verspätung
Etwa 400.000 ehemalige spanische Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit an Arbeitsvereinigungen beitragspflichtig waren, müssen erneut Steuern für die Jahre 2019 bis 2022 an die spanische Finanzverwaltung zahlen. Hintergrund sind rechtliche Auseinandersetzungen um die Doppelbelastung dieser Beitragszahlen.
Die doppelbelastung
Die meisten dieser Arbeitnehmer leisteten in der Vergangenheit an ihre Arbeitsvereinigungen Beiträge, die gleichzeitig als Erwerbstättigkeit anerkannt und als Einkommen besteuert wurden. Nach der Integration des spanischen Sozialsystems wurden diese Beiträge jedoch auch im personellen Einkommensteuergesetz (IRPF) erfasst und neu besteuert. Dies führte zu einer Doppelbelastung, die nun gerichtlich aufgehoben wurde.

Die folgen für die betreffenden
Die spanische Finanzverwaltung hat den ehemaligen Arbeitnehmern die doppelte Besteuerung rückwirkend abzogen, wodurch erhebliche Geldbeträge zurückerstattet wurden. Besonders für diejenigen, die in den Jahren 2019 bis 2022 den IRPF-Zahlungen ausgesetzt waren, bedeutet dies, dass sie in diese Zeit investiert haben oder zumindest nicht mehr so viel Steuern gezahlt haben, wie sie tatsächlich sollten.

Zinsen für verspätungen
Da die spanische Finanzverwaltung jedoch nicht sofort reagierte und die Steuerungen erst nachträglich vornahm, beträgt der Zinseszins für jede verstrichene Monatseinheit 4,0625% pro Jahr. Für eine typische Rückzahlung von 3.000 Euro bedeutet das einen Zeitraum von sechs Monaten einen Zuschlag von etwa 67 Euro, während ein Jahrzehntes Zinseszins auf 10.000 Euro mehr als 400 Euro ausmacht.

Wie können die betroffenen ihre zinsen erhalten?
Die spanische Finanzverwaltung hat ein spezielles Formular (DT2) für die Rückzahlung der doppelten Besteuerung erstellt. Dieses Formular kann nur über die Elektronische Sitzung der Finanzverwaltung abgegeben werden. Es gilt, dass die Fristen für die Antragstellung begrenzt sind. Bis zum 2. Februar 2026 können die Betroffenen noch für die Jahre 2020, 2021 und 2022 Antrag stellen. Ab dem 3. Februar 2026 sind die Fristen für die einzelnen Jahre wie folgt:
- 2020: 2. Februar 2026
- 2021: 2. Februar 2027
- 2022: 2. Februar 2028
Die spanische Finanzverwaltung hat ein effizientes Verfahren, um die erforderlichen Daten von der Sozialversicherung zu erhalten. Deshalb müssen die Antragsteller keine alten Löhnbücher oder Arbeitsverträge vorlegen.
Fazit
Die spanische Finanzverwaltung hat den ehemaligen Arbeitnehmern, die an Arbeitsvereinigungen beitragspflichtig waren, eine rückwirkende Korrektur der Doppelbelastung gewährt. Diese Korrektur wird jedoch nicht ohne Zinsen für die Verspätung vorgenommen. Die Betroffenen müssen sich jedoch bald darum bemühen, ihre Rückzahlungen abzurufen, da die Fristen für die Antragstellung begrenzt sind.
