Familienübertragungen: steuerliche falle, die sie kennen müssen

Die Finanzbehörde nimmt Familienübertragungen mit Argusaugen zur Kenntnis – und das oft mit unangenehmen Konsequenzen. Was viele nicht wissen: Geldtransfers zwischen Verwandten sind in Deutschland längst als Schenkungen zu bewerten.

Die rechtliche grauzone der familienübertragung

Die Gesetzeslage, kodifiziert im Steuergesetzes von 2010, sieht vor, dass solche Übertragungen als Schenkungen klassifiziert werden. Damit sind sie verpflichtend zu deklarieren und die entsprechende Grunderwerbssteuer zu entrichten. Ein weit verbreiteter Irrglaube besagt, dass es eine Freigrenze gibt, unterhalb derer keine Steuer anfällt – selbst wenn es sich um Geld von Eltern an Kinder handelt. Diese Vorstellung ist schlichtweg falsch. Die Gesetzgebung sieht keine solche Ausnahme vor. Selbst ein Euro, das von Eltern an ihre Kinder überwiesen wird, gilt als Schenkung und unterliegt der Steuer.

Die 3.000-euro-grenze: ein mythos

Die 3.000-euro-grenze: ein mythos

Die Zahl 3.000 Euro, die oft genannt wird, bezieht sich auf die Meldepflicht für Banken. Ab dieser Summe ist die Bank verpflichtet, die Überweisung an das Finanzamt zu melden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Übertragung automatisch besteuert wird. Es ist lediglich ein Hinweis für die Bank, die ihre Sorgfaltspflicht erfüllt. Die Steuerpflicht besteht unabhängig von dieser Meldepflicht.

Keine steuerbefreiung für erblasse

Keine steuerbefreiung für erblasse

Es gibt eine Ausnahme: Der Artikel 142 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht eine Steuerbefreiung bei Alimentariumsübertragungen zwischen Verwandten vor. Dies gilt für „alles, was für das Leben, die Unterkunft, die Kleidung und die medizinische Versorgung sowie die Bildung und Erziehung notwendig ist“, sowie für die Ausbildung und Erziehung, solange die Kinder minderjährig sind oder ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Alles, was sich auf die Betreuung und Ausbildung von Kindern bezieht, ist somit von der Steuer befreit. Andernfalls würden alle Eltern, die ihr Vermögen an ihre Kinder weitergeben, schwere Steuerlasten tragen.

Bonitätenregelungen: regionen unterschiedlich

Bonitätenregelungen: regionen unterschiedlich

Für andere Familienmitglieder und Personen außerhalb der Familie gelten jedoch grundsätzlich keine Steuerbefreiungen. In diesen Fällen fallen dann Steuern mit Sätzen zwischen 7,65 % und 34 % an – je nach Bundesland. Die konkreten Beträge und Regelungen variieren von Bundesland zu Bundesland, aber fast überall gibt es Bonitätenregelungen für Übertragungen zwischen Eltern und Kindern. Die Steuerlast ist daher regional unterschiedlich.

Die lösung: ein privates darlehen

Um Steuern zu vermeiden, bietet sich die Gestaltung eines privaten Darlehens zwischen Familienmitgliedern an. Ein solches Dokument kann so formuliert werden, dass eine Geldsumme ohne Zinsen an einen anderen Familienmitglieder verliehen wird. Es handelt sich dabei um eine Kreditvergabe, die nicht als Schenkung gilt. Allerdings muss das Darlehen zurückgezahlt werden, da dies die Hauptfunktion eines Darlehens ist. Andernfalls könnte die Finanzbehörde die Übertragung als versteckte Schenkung erkennen und die Steuern entsprechend fordern.

Fazit: sorgfältige planung ist pflicht

Die steuerlichen Konsequenzen von Familienübertragungen sind komplex und erfordern eine sorgfältige Planung. Es ist ratsam, sich frühzeitig von einem Steuerberater beraten zu lassen, um mögliche Fallstricke zu vermeiden. Die vermeintliche Steuerbefreiung ist ein Mythos – jede Übertragung muss gemeldet und versteuert werden. Die Finanzämter sind wachsam und dulden keine Steuerhinterziehung.