Andaluzien können nun bis zu 100 euro an tierärztlichen aufwendungen absetzen

Neue deduktion für tierhalter in andalusien

Seit dem Jahr 2023 können Tierhalter in Andalusien bis zu 100 Euro ihrer tierärztlichen Aufwendungen pro Jahr steuerlich absetzen.

Zusammenfassung der neuen regeln

Zusammenfassung der neuen regeln

  • Die Deduktion gilt nur für Andalusien.
  • Die Tieridentifikation über einen Mikrochip und die Registrierung im Andalusischen Register für Tieridentifikation (RAIA) sind erforderlich.
  • Für den Abzug stehen maximal 100 Euro pro Jahr und Steuerzahler zur Verfügung.
  • Die Deduktion gilt für ein Jahr bei Kauf eines Tiers, für drei Jahre bei Adoption aus einem Tierheim.
  • Für assistive Hunde, die als Leit- oder Begleitdiensttiere verwendet werden, gibt es keine zeitliche Begrenzung.

Welche tierärztlichen aufwendungen sind steuerlich absetzbar?

Welche tierärztlichen aufwendungen sind steuerlich absetzbar?

Zu den absetzbaren Aufwendungen gehören:

  • Konsultationen bei einem Tierarzt
  • Vaccinationen
  • Behandlungen und Operationen
  • Diverse Gesundheitsuntersuchungen und Präventivmaßnahmen
Achtung! Alle Abzugsgroßen müssen mit originalen Rechnungen belegt sein.

Wie kann die deduktion beantragt werden?

Wie kann die deduktion beantragt werden?

Die Deduktion kann wie alle anderen steuerlichen Abzüge im Erklärungsprozess bei der Steuererklärung angegeben werden.

Andalusische regierung setzt vorreiterrolle bei tierhaltern ein

Andalusische regierung setzt vorreiterrolle bei tierhaltern ein

Die andalusische Regierung hofft, dass die neue Deduktion die Tierhaltung in der Region fördern und die soziale Verantwortung von Tierbesitzern stärken wird.

Wann kommt die deduktion in anderen spanischen regionen?

Es ist noch unklar, ob andere spanische Regionen ähnliche Maßnahmen einführen werden. Andalusien bleibt derzeit einzigartig in Spanien mit dieser Deduktion.